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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen

Evo Medica
vertreten durch Kai Lindener
Mönchsgasse 38
50737 Köln
E-Mail: kontakt@evo-medica.de
Telefon: +49 157 56439587
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE461042471
(zugleich Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c AO)

(nachfolgend „Evo Medica" oder „Auftragnehmer")

und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde") über die Erstellung, Gestaltung und Betreuung von Internetauftritten (Webseiten) sowie damit verbundene Dienst- und Serviceleistungen geschlossen werden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Evo Medica ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Erfordernis gilt auch dann, wenn Evo Medica in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Zielgruppe dieser Leistungen.

§ 2 Leistungsbeschreibung und Leistungspakete

Evo Medica erbringt im Wesentlichen folgende Leistungen:

2.1 Webseiten-Pakete

Evo Medica bietet die nachfolgenden standardisierten Leistungspakete an. Der genaue Leistungsumfang des jeweils gebuchten Pakets ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Angebot sowie der Leistungsbeschreibung auf der Website von Evo Medica:

Starter-Paket

Professional-Paket

Premium-Paket

2.2 Optionale Erweiterungen (Add-ons)

Ergänzend zu den Paketen können kostenpflichtige Erweiterungen hinzugebucht werden, darunter insbesondere: SEO-Boost-Paket, Google Business-Optimierung, Wartungsvertrag sowie weitere individuell vereinbarte Leistungen. Art und Umfang der Add-ons ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

2.3 Individuelle Leistungen

Soweit individuelle Leistungen vereinbart werden, die über den Standardumfang der Pakete hinausgehen, bedürfen diese einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Umfang derartiger Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Einzelangebot.

2.4 Nicht geschuldete Leistungen

Evo Medica schuldet ausschließlich die im Vertrag beschriebenen Leistungen. Nicht in den Leistungsumfang einbezogen sind insbesondere: der Betrieb medizinischer Buchungs- oder Praxisverwaltungssysteme, die Übernahme rechtlicher Verantwortung für Praxisinhalte (medizinische Aussagen, Behandlungsangebote), die Erstellung professioneller Fotografien (außer im Premium-Paket) sowie Leistungen, die über den gebuchten Seitenumfang hinausgehen.

§ 3 Vertragsschluss

Das auf der Webseite von Evo Medica dargestellte Leistungsangebot stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

Der Vertragsschluss erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Der Auftraggeber nimmt Kontakt auf (z. B. über das Beratungsformular, per E-Mail oder telefonisch) und äußert sein Interesse an einer Leistung.
  2. Evo Medica unterbreitet dem Auftraggeber ein individuelles oder paketstandardisiertes Angebot in Textform.
  3. Der Auftraggeber nimmt das Angebot durch ausdrückliche schriftliche oder elektronische Bestätigung an. Eine konkludente Annahme (z. B. durch Zahlung) ist ebenfalls möglich, wenn dies im Einzelfall eindeutig zum Ausdruck kommt.
  4. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung des Auftraggebers bei Evo Medica zustande. Evo Medica kann die Auftragsbestätigung zusätzlich per E-Mail versenden.

Evo Medica behält sich das Recht vor, Auftragsanfragen und Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch des Interessenten auf Vertragsschluss besteht nicht.

§ 3a Recht auf Auftragsablehnung, Leistungsverweigerung und Vertragsbeendigung

3a.1 Ablehnung neuer Aufträge

Evo Medica ist jederzeit berechtigt, neue Aufträge, Anfragen oder Angebote – auch von bestehenden Kunden – ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits eine Geschäftsbeziehung besteht. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung, Kontinuität der Zusammenarbeit oder Begründung der Ablehnung besteht nicht.

3a.2 Abbruch laufender Leistungen und Beendigung der Zusammenarbeit

Evo Medica behält sich das Recht vor, laufende Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Hosting- und Betreuungsverträge) sowie die Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit bzw. nach Ablauf der jeweils vereinbarten Kündigungsfrist jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Dies schließt ausdrücklich das Recht ein, die Geschäftsbeziehung mit einzelnen Auftraggebern dauerhaft einzustellen und künftige Aufträge desselben Auftraggebers abzulehnen.

Im Fall der Beendigung durch Evo Medica hat der Auftraggeber Anspruch auf:

Darüber hinausgehende Ansprüche – insbesondere auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn oder Vertragsfortsetzung – bestehen nicht, sofern die Beendigung nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Evo Medica beruht.

3a.3 Sofortige Leistungseinstellung bei wichtigem Grund

Unabhängig von Kündigungsfristen ist Evo Medica bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, die Erbringung von Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

In Fällen des wichtigen Grundes ist Evo Medica nicht verpflichtet, Exportdaten vor vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen bereitzustellen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die fristgerechte und mangelfreie Erbringung der vereinbarten Leistungen durch Evo Medica setzt die vollumfängliche und rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Zu den Mitwirkungspflichten gehören insbesondere:

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend. Mehrkosten, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, trägt der Auftraggeber. Evo Medica ist in einem solchen Fall berechtigt, eine angemessene Vergütung für Wartezeiten und Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Evo Medica ist umsatzsteuerlich registriert (USt-IdNr.: DE461042471); die Umsatzsteuer wird in Rechnungen gesondert ausgewiesen.

5.2 Zahlungsweise

Die Vergütung ist, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, nach folgender Staffelung fällig:

5.3 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist Evo Medica berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Darüber hinaus behält sich Evo Medica vor, die Erbringung weiterer Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen oder die Webseite bei erheblichem Zahlungsverzug (mehr als 30 Kalendertage) vorübergehend vom Netz zu nehmen, ohne dass dem Auftraggeber hierdurch ein Schadensersatzanspruch entsteht.

5.4 Aktionspreise und Rabatte

Zeitlich begrenzte Sonderangebote und Rabattaktionen (z. B. Frühjahrsaktion) gelten ausschließlich für Aufträge, die innerhalb des ausgewiesenen Aktionszeitraums verbindlich erteilt und bestätigt wurden. Nach Ablauf des Aktionszeitraums können die Regelpreise ohne gesonderte Ankündigung wieder zur Anwendung kommen. Ein Anspruch auf Gewährung von Aktionspreisen über den ausgewiesenen Zeitraum hinaus besteht nicht.

§ 6 Lieferfristen und Projektzeitplan

Lieferfristen und Projektmeilensteine werden, sofern vereinbart, im Angebot oder in einem gesonderten Projektplan festgehalten. Sie stellen grundsätzlich unverbindliche Richtgrößen dar, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins vorliegt.

Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, unvollständige oder verspätete Materiallieferung, höhere Gewalt, technische Störungen bei Drittanbietern (z. B. Domain-Registrierungsstellen, Hosting-Anbieter) oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs von Evo Medica liegende Umstände zurückzuführen sind, hat Evo Medica nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängern sich Fristen automatisch um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht

7.1 Einräumung von Nutzungsrechten

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Evo Medica dem Auftraggeber an den für ihn erstellten Webseiten-Elementen (Design, HTML/CSS-Code, erstellte Grafiken) ein einfaches, zeitlich unbegrenztes und auf den Betrieb der jeweiligen Praxiswebseite beschränktes Nutzungsrecht ein. Eine Übertragung an Dritte oder eine Verwendung für andere Projekte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Evo Medica nicht gestattet.

7.2 Vorbehalt bei ausstehenden Zahlungen

Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den erstellten Werken bei Evo Medica. Der Auftraggeber ist bis dahin nicht berechtigt, die Werke zu verwenden, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

7.3 Verwendetes Drittmaterial

Soweit für die Erstellung der Webseite lizenzfreie Bilder, Icons, Schriftarten oder sonstige Materialien Dritter verwendet werden, erfolgt dies auf Grundlage der jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Evo Medica stellt sicher, dass verwendetes Material rechtmäßig eingesetzt wird. Eine darüber hinausgehende Haftung für die dauerhafte Verfügbarkeit von Lizenzen Dritter übernimmt Evo Medica nicht.

7.4 Referenznennung und Urheber-Hinweis in der Fußzeile

Evo Medica ist berechtigt, die erstellte Webseite als Referenzprojekt zu nennen, in das eigene Portfolio aufzunehmen und zu Marketingzwecken zu verwenden (z. B. auf der eigenen Webseite, in sozialen Medien oder in Präsentationen), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

Darüber hinaus ist Evo Medica berechtigt, in der Fußzeile (Footer) der für den Auftraggeber erstellten Webseite einen dezenten, verhältnismäßigen Urheber-Hinweis in Form eines Textlinks anzubringen, der auf die Webseite von Evo Medica verweist (z. B. „Webseite erstellt von Evo Medica" oder „Design & Entwicklung: Evo Medica"). Der Hinweis wird gestalterisch zurückhaltend und dem Erscheinungsbild der jeweiligen Webseite angepasst, sodass er das Gesamtbild des Internetauftritts des Auftraggebers nicht beeinträchtigt. Die Platzierung erfolgt ausschließlich im Footer-Bereich und nimmt keinen dominanten oder für den Seitenbesucher störenden Raum ein.

Der Auftraggeber kann der Anbringung dieses Urheber-Hinweises jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber Evo Medica widersprechen. Evo Medica wird den Hinweis in diesem Fall innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang des Widerspruchs entfernen. Eine nachträgliche Anpassung oder Entfernung des Hinweises auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers stellt keine Leistungsstörung dar und begründet keinen Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen Evo Medica.

§ 8 Hosting und Domainverwaltung

8.1 Hosting-Leistung

Im Rahmen der Pakete stellt Evo Medica für die Dauer von 12 Monaten ab Projektabschluss (Go-Live) eine Hosting-Umgebung inkl. SSL-Zertifikat (TLS) kostenfrei bereit. Evo Medica bedient sich dabei zuverlässiger Drittanbieter (Rechenzentren). Eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel wird angestrebt, stellt jedoch keine garantierte Eigenschaft dar, da dies von Drittanbietern abhängt.

Nach Ablauf des im Paket enthaltenen Hosting-Jahres wird das Hosting inkl. SSL-Zertifikat zu einem monatlichen Pauschalbetrag von 29,95 € (netto) pro Monat kostenpflichtig fortgeführt, sofern der Auftraggeber nicht mindestens 30 Kalendertage vor Ablauf des ersten Jahres schriftlich kündigt oder eine Migration zu einem eigenen Hosting-Anbieter beauftragt. Evo Medica stellt im Fall der Migration die erforderlichen Exportdaten zur Verfügung. Der monatliche Hostingbetrag ist jeweils zum Ersten des Kalendermonats fällig.

8.2 Domain

Soweit Evo Medica im Rahmen des All-Inclusive-Domain-Service eine Domain registriert oder überträgt, handelt sie dabei als bevollmächtigter Dienstleister des Auftraggebers. Inhaber der Domain ist und bleibt der Auftraggeber. Kosten für Domain-Registrierung und -Verlängerung werden, sofern nicht im Paket enthalten, gesondert ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zu tragen.

8.3 Datensicherung

Evo Medica führt im Rahmen des Hostings regelmäßige Sicherungen (Backups) durch. Eine Haftung für Datenverluste, die auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Evo Medica zurückzuführen sind (z. B. Serverausfall beim Drittanbieter, höhere Gewalt), ist ausgeschlossen, soweit Evo Medica die ihr obliegende Sorgfalt eingehalten hat.

8.4 Kündigung des Hosting-Verhältnisses nach Ablauf der Inklusiv-Laufzeit

Nach Ablauf der im Paket enthaltenen 12-monatigen Inklusiv-Laufzeit (Go-Live-Datum) kann das Hosting-Verhältnis von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich (Textform genügt) gekündigt werden. Die Kündigung bedarf keiner Angabe von Gründen.

Evo Medica behält sich ausdrücklich vor, das laufende Hosting-Verhältnis nach Ablauf der 12-monatigen Inklusivlaufzeit sowie danach jeweils mit einer Frist von 30 Kalendertagen zu beenden, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, Rückerstattung oder Fortsetzung des Verhältnisses entstehen. Im Fall der Kündigung durch Evo Medica erhält der Auftraggeber einen vollständigen Export der Webseiten-Daten zur eigenen Weiterverwendung.

8.5 Preisanpassungsvorbehalt für Hosting

Evo Medica behält sich das Recht vor, den monatlichen Hosting-Pauschalbetrag nach Ablauf der 12-monatigen Inklusivlaufzeit sowie danach jeweils mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Kalendertagen in Textform anzupassen. Die Preisanpassung wird mit Ablauf der Ankündigungsfrist wirksam, sofern der Auftraggeber dem neuen Preis nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Ankündigung schriftlich widerspricht. Im Widerspruchsfall ist der Auftraggeber berechtigt, das Hosting-Verhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu kündigen; die Exportdaten werden unverzüglich zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Weiterbetrieb zu den bisher geltenden Konditionen besteht nicht.

§ 9 Änderungswünsche und Zusatzleistungen

Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gegen gesonderte Vergütung beauftragt werden. Evo Medica wird in diesem Fall ein Nachtragsangebot unterbreiten, welches der Auftraggeber annehmen oder ablehnen kann. Geringfügige Korrekturen (z. B. Tippfehler, kleine Textanpassungen bis zu 30 Minuten Aufwand) können im Rahmen des inbegriffenen Supports kostenfrei vorgenommen werden, sofern die vereinbarte Support-Stundenzahl noch nicht aufgebraucht ist.

Stundensätze für Zusatzleistungen und Änderungen außerhalb des vereinbarten Rahmens betragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, 95,00 Euro netto je Stunde.

§ 10 Gewährleistung und Mängelhaftung

Evo Medica erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und ist bestrebt, technisch fehlerfreie und funktionsfähige Ergebnisse zu liefern.

Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich unter präziser Beschreibung des Mangels (ggf. mit Screenshots oder Fehlermeldungen) gegenüber Evo Medica anzuzeigen. Evo Medica hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung). Erst nach zweifach erfolglosem Nachbesserungsversuch kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Kein Mangel liegt vor, wenn:

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.

§ 11 Haftungsbeschränkung

Evo Medica haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Im Übrigen ist die Haftung von Evo Medica auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und der Höhe nach auf den Betrag der vom Auftraggeber für das jeweilige Projekt gezahlten Vergütung (Nettoauftragssumme) begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers, die nicht unmittelbar auf einer Pflichtverletzung von Evo Medica beruhen, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt.

Evo Medica haftet nicht für:

§ 12 Datenschutz und DSGVO – Verarbeitung personenbezogener Daten

Evo Medica verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter strikter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch Evo Medica als Dienstleister entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unter datenschutz.html.

Soweit Evo Medica im Rahmen der Leistungserbringung (z. B. durch den Betrieb der Online-Rezeption oder Kontaktformulare) personenbezogene Daten der Patienten des Auftraggebers verarbeitet, handelt Evo Medica als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. In diesem Fall ist zwischen den Parteien ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen. Der Auftraggeber als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO ist verpflichtet, die erforderlichen datenschutzrechtlichen Grundlagen (Datenschutzerklärung, Einwilligungen etc.) auf seiner Webseite bereitzustellen. Evo Medica stellt dem Auftraggeber standardisierte Datenschutztexte zur Verfügung, die dieser auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf seine konkrete Praxissituation zu prüfen hat.

§ 12a DSGVO-Konformität – Kein Garantieversprechen; Haftungsausschluss bei datenschutzrechtlichen Abmahnungen und Bußgeldern

12a.1 Sorgfaltspflicht ohne Erfolgsgarantie

Evo Medica erstellt die für den Auftraggeber bestimmten Webseiten sowie die dazugehörigen Datenschutztexte, Impressumsangaben, Cookie-Hinweise und sonstigen datenschutzrechtlich relevanten Inhalte (nachfolgend gemeinsam „DSGVO-Unterlagen") mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Rechtslage sowie verfügbarer Handlungsempfehlungen der Aufsichtsbehörden.

Evo Medica ist kein Rechtsanwalt und erbringt keine Rechtsberatungsleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Erstellung von Datenschutztexten und sonstigen rechtlich relevanten Webseitentexten stellt eine technisch-gestalterische Dienstleistung dar und ist ausdrücklich nicht als rechtliche Beratung oder als Ersatz für anwaltliche Beratung zu verstehen.

Trotz sorgfältiger Erstellung und Prüfung der DSGVO-Unterlagen gibt Evo Medica keine Garantie, keine Zusicherung und kein Versprechen dahingehend ab, dass

Die datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der Webseite liegt gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO ausschließlich beim Auftraggeber als Verantwortlichem im Sinne der DSGVO. Evo Medica hat keinen Einfluss auf künftige Änderungen der DSGVO, behördlicher Auslegungen, der Rechtsprechung oder des Nutzerverhaltens auf der Webseite des Auftraggebers.

12a.2 Haftungsausschluss für datenschutzrechtliche Abmahnungen, Bußgelder und Verfahren

Evo Medica haftet nicht für Schäden, Kosten, Aufwendungen oder Nachteile, die dem Auftraggeber infolge datenschutzrechtlicher Abmahnungen, Unterlassungsaufforderungen, einstweiliger Verfügungen, Schadensersatzforderungen Dritter, behördlicher Bußgeldbescheide, Untersuchungen durch Datenschutzaufsichtsbehörden oder sonstiger datenschutzrechtlicher Maßnahmen entstehen. Dies gilt insbesondere für:

Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, ob die gerügten Mängel ihren Ursprung in den von Evo Medica erstellten Texten und Strukturen haben, sofern Evo Medica die ihr obliegende Sorgfalt bei der Erstellung eingehalten hat. Er gilt nicht, soweit Evo Medica vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

12a.3 Pflicht zur eigenverantwortlichen Rechtsprüfung

Der Auftraggeber ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er als datenschutzrechtlich Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO verpflichtet ist, die von Evo Medica bereitgestellten Datenschutztexte und datenschutzrelevanten Webseitenbestandteile vor deren Veröffentlichung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen, soweit er eine solche Prüfung für notwendig erachtet oder rechtliche Sicherheit anstrebt.

Die Abnahme und Freigabe der Webseite zur Veröffentlichung durch den Auftraggeber (vgl. § 16 dieser AGB) gilt als Bestätigung, dass der Auftraggeber die datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der freigegebenen Webseite übernimmt. Ab dem Zeitpunkt der Freigabe obliegt die laufende datenschutzrechtliche Überwachung und Anpassung der Webseite dem Auftraggeber.

12a.4 Änderungen der Rechtslage nach Go-Live

Evo Medica ist nicht verpflichtet, die erstellte Webseite nach deren Auslieferung und Abnahme fortlaufend auf die Vereinbarkeit mit sich ändernden datenschutzrechtlichen Anforderungen zu überprüfen oder anzupassen, sofern kein gesonderter Wartungs- oder Pflegevertrag vereinbart wurde, der ausdrücklich eine solche Leistung umfasst. Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder behördlicher Leitlinien nach dem Zeitpunkt der Abnahme begründen keinen Anspruch des Auftraggebers auf kostenfreie Anpassungsleistungen.

§ 13 Freistellung bei datenschutzrechtlichen Ansprüchen Dritter

Der Auftraggeber stellt Evo Medica von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich Behörden und Aufsichtsbehörden – frei, die gegen Evo Medica aufgrund datenschutzrechtswidriger Inhalte, einer datenschutzrechtswidrigen technischen Ausgestaltung oder eines datenschutzrechtswidrigen Betriebs der Webseite des Auftraggebers geltend gemacht werden, sofern

Die Freistellungspflicht umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung von Evo Medica (Anwaltskosten bis zur Höhe gesetzlicher Gebühren).

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Patientendaten, Zugangsdaten, Konzepte und Preisvereinbarungen) streng vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus zeitlich unbegrenzt, soweit die betreffenden Informationen nicht offenkundig oder anderweitig rechtmäßig bekannt geworden sind.

Evo Medica verpflichtet ihre Mitarbeiter und etwaige Subunternehmer entsprechend zur Vertraulichkeit.

§ 15 Kündigung und Vertragsbeendigung

15.1 Projektverträge (Einmalzahlung)

Projektverträge mit Einmalvergütung können vom Auftraggeber bis zum Beginn der Umsetzungsarbeiten (Kick-off-Termin) schriftlich widerrufen werden. In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung zu 50 % erstattet. Nach Beginn der Umsetzungsarbeiten ist eine Kündigung nur gegen vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung möglich (§ 648 BGB analog).

15.2 Ratenzahlungsverträge

Bei Ratenzahlungsverträgen ist der Auftraggeber für die gesamte vereinbarte Laufzeit (12 Monate) an die monatlichen Zahlungsverpflichtungen gebunden. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15.3 Folgen der Vertragsbeendigung

Mit Ende des Vertrags stellt Evo Medica alle laufenden Leistungen (Hosting, Support, Betrieb der Online-Rezeption) ein. Der Auftraggeber erhält auf Anfrage einen vollständigen Export der Webseiten-Daten (Dateien und Datenbank) zur weiteren Verwendung. Nicht genutzte Support-Stunden werden nicht erstattet.

§ 16 Abnahme

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen fordert Evo Medica den Auftraggeber zur Abnahme auf. Der Auftraggeber hat die erbrachte Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich mit präziser Beschreibung mitzuteilen. Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen. Die Inbetriebnahme (Go-Live) oder produktive Nutzung der Webseite durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als konkludente Abnahme.

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

17.2 Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Evo Medica (Köln).

17.3 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

17.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

17.5 Streitbeilegung

Evo Medica ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da die angebotenen Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern erbracht werden.

17.6 Hinweis auf Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgendem Link zu finden ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: kontakt@evo-medica.de.